Quantitative Analytik
Ziel:
mengenmäßige Erfassung pharmakologisch wirksamer Bestandteile, Standardisierung im Wirkstoffgehalt
Einteilung:
  Voraussetzungen, durchgeführt wenn
Gehaltsbestimmung:
Wirkstoffe ausreichend bekannt
Wirkstoffe mit vertretbarem Aufwand analytisch erfassbar
Wertbestimmung:
Wirkstoffe schwer oder nicht quantitativ erfassbar
Methoden und Prinzipien der Gehaltsbestimmung
Konventionsmethoden, die häufig keine Absolut- sondern nur Relativwerte ergeben
charakterisiert durch relativ einfache Durchführbarkeit, dabei Nutzung verschiedener analytischer Verfahren: 
Wertbestimmungen
durchgeführt, wenn
- Wirkstoffe schwer oder nicht quantitativ erfassbar (Schleimstoff-, Bitterstoff-, Saponindrogen)
- bei nichttoxischen Drogen Analysenaufwand für Gehaltsbestimmung notwendigen Rahmen übersteigt
- Wirkstoffe unbekannt (Extraktgehalt in Drogen)
- Droge einen Wirkstoffkomplex enthält, dessen Komponenten sich durch unterschiedliche Wirkstärke auszeichnen
Ergebnisse von Wertbestimmungen sind Aussagen über physikochemische Parameter, sensorisch bestimmbare Grenzwerte, Wirkungen am Tier
Normierung
- Einstellung auf einen bestimmten Normwert in Form eines Mindest- und Höchstgehalts
- zumeist durchgeführt bei Drogen mit stark wirksamen Inhaltsstoffen (Alkaloide, herzwirksame Glykoside)

©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de