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Ziel: |
mengenmäßige Erfassung pharmakologisch wirksamer Bestandteile,
Standardisierung im Wirkstoffgehalt |
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Einteilung: |
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Voraussetzungen, durchgeführt wenn |
Gehaltsbestimmung: |
Wirkstoffe ausreichend bekannt |
Wirkstoffe mit vertretbarem Aufwand analytisch erfassbar |
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Wertbestimmung: |
Wirkstoffe schwer oder nicht quantitativ erfassbar |
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Methoden und Prinzipien der Gehaltsbestimmung |
Konventionsmethoden, die häufig keine Absolut-
sondern nur Relativwerte ergeben |
charakterisiert durch relativ einfache Durchführbarkeit, dabei Nutzung
verschiedener analytischer Verfahren: |
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Wertbestimmungen |
durchgeführt, wenn |
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Wirkstoffe schwer oder nicht quantitativ erfassbar
(Schleimstoff-, Bitterstoff-, Saponindrogen) |
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bei nichttoxischen Drogen Analysenaufwand für Gehaltsbestimmung
notwendigen Rahmen übersteigt |
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Wirkstoffe unbekannt (Extraktgehalt in Drogen) |
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Droge einen Wirkstoffkomplex enthält, dessen Komponenten sich
durch unterschiedliche Wirkstärke auszeichnen |
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Ergebnisse von Wertbestimmungen sind Aussagen
über physikochemische Parameter, sensorisch bestimmbare Grenzwerte, Wirkungen am Tier |
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Normierung |
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Einstellung auf einen bestimmten Normwert in Form eines Mindest-
und Höchstgehalts |
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zumeist durchgeführt bei Drogen mit stark wirksamen
Inhaltsstoffen (Alkaloide, herzwirksame Glykoside) |
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©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de |