Gemeinsames Merkmal der "staatlichen" und "interstaatlichen" Arzneibücher (AB) ist, dass sie Monografien der wichtigsten im jeweiligen Geltungsbereich gebräuchlichen Arzneistoffe und Drogen enthalten. In den Monografien sind alle wichtigen Qualitätsstandards für die jeweilige Substanz festgehalten, die zugleich rechtsverbindlich sind. Dabei sollen die Kriterien möglichst dem Stand der Wissenschaft entsprechen, um eine möglichst hohe Qualität zu sichern.

Um diese Qualitätsstandards zu sichern, ist die Nutzung einer Reihe analytischer Methoden und Reagenzien erforderlich. Diese bilden einen weiteren Bestandteil der Arzneibücher und sind meistens im ersten Band zusammengefasst.

Wie es die Bezeichnungen bereits zum Ausdruck bringen, handelt sich bei den staatlichen Arzneibüchern um solche, die lediglich in einem Land verbindlich sind, und bei den interstaatlichen um solche, die in mehreren Ländern verbindlich sind.

In Deutschland verbindliche Arzneibücher sind das Europäische Arzneibuch (PhEur), das Deutsche Arzneibuch (DAB) und das Homöopathische Arzneibuch (HAB). Die Rechtsstellung des Europäischen Arzneibuchs ist die, dass sämtliche Inhalte eine Ergänzung des DAB darstellen und damit in Deutschland die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie die des DAB besitzen. Aus praktischer Sicht sieht es in der Regel so aus, dass sich im PhEur vor allem Substanzen mit herausragender Bedeutung finden, die in sämtlichen EU-Staaten häufig verwendet werden. Demgegenüber enthält das DAB Monografien einer Vielzahl Substanzen, die in den anderen europäischen Staaten weniger genutzt werden. Zu diesen zählen vor allem auch Drogen. Deshalb findet sich im DAB ein außerordentliche hohes Drogen-zu-Reinsubstanzen-Verhältnis.

Besonderheit der Arzneibücher für den Arzneimittelsektor ist, dass die in ihnen enthaltenen Vorschriften in allen Bereichen gültig sind, in denen mit Arzneistoffen gearbeitet wird. Dies bedeutet, dass sämtliche mit Monografien  vertretene Substanzen beim Wareneingang in die Apotheke entsprechend der AB-Angaben geprüft werden müssen. Daraus resultiert ein Zwiespalt, denn es ist einer Apotheke ökonomisch nicht zumutbar, tatsächlich die dem Stand der Wissenschaft entsprechende Analysentechnik anzuschaffen. Demzufolge relativiert sich der oben erhobene Anspruch.

Im Gegensatz zu den Arzneibüchern stellen andere offizielle Sammlungen ....

©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de