Gravimetrie = Verfahren der Gewichtsbestimmung

Zum Teil werden gravimetrische Verfahren für die Reinheitsprüfung einzelner Drogen angewandt. Am bedeutungsvollsten sind allerdings gravimetrische Methoden, die in der Reinheitsprüfung nahezu sämtlicher Drogen eingesetzt werden. Die gängigsten Methoden sind:

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Fremde Bestandteile. Die Höchstmenge darf, insofern in der jeweiligen Monografie nicht anders vorgeschrieben, 2 Prozent nicht überschreiten. Das PhEur unterscheidet bei den fremden Bestandteilen fremde Pflanzenteile (Teile der Pflanze selbst, welche jedoch nicht der Definition oder Beschreibung entsprechen) und fremde Verunreinigungen (Teile fremder Pflanzen oder mineralische Stoffe). Zur Bestimmung werden 100 bis 500 g Droge oder die in der Monographie vorgeschriebene Mindestmenge abgewogen und in dünner Schicht ausgebreitet. Die fremden Bestandteile werden durch Prüfen mit dem Auge oder mit einer Lupe mit 6facher Vergrößerung bestimmt, aussortiert und anschließend gewogen. Ihr Prozentgehalt wird berechnet.

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Trocknungsverlust. Als Trocknungsverlust gilt der in Prozent (m/m) angegebene Masseverlust. Die Bestimmung des Trocknungsverlusts ist im Arzneibuch im Kapitel 2.2 "Methoden der Physik und der physikalischen Chemie" beschrieben. Dort findet sich eine Beschreibung verschiedener Methoden, die insbesondere für Reinstoffe angewandt werden. Bei der Bestimmung von Drogen wird in der Regel die Methode d) "im Trockenschrank" angewandt. Dazu wird die vorgeschriebene Menge Droge in ein gewogenes Wägeglas, das zuvor unter den bei der Substanz angegebenen Bedingungen getrocknet wurde, eingewogen. Die Substanz wird bis zur Massekonstanz oder während der vorgeschriebenen Zeit bei der angegebenen Temperatur getrocknet. Dies erfolgt im Trockenschrank. Einzuwiegende Drogenmenge, Zerkleinerungsgrad, Temperatur (häufig 100 bis 105 °C) und Dauer der Behandlung (häufig 2 h) sind in der jeweiligen Monografie angegeben, ebenso der maximal zulässige Wert.

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Asche. Die Bestimmung dient insbesondere dem Nachweis mineralischer Verunreinigungen. Zur Bestimmung wird 1,00 g Droge nach 1stdg. Trocken im Trockenschrank im Muffelofen bei 600 ± 25 °C geglüht.

Demgegenüber sind andere gravimetrische Verfahren meist nur in einzelnen Monografien vorgeschrieben. Bei diesen handelt es sich um:

- Sulfatasche
- Salzsäureunlösliche Asche

©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de