Die Reinheitsprüfung dient allgemein dem Nachweis
unzulänglicher Beimengungen.
Bei diesen handelt es sich meist um solche Zusätze, die durch die Technologie der
Drogengewinnung das Drogenmaterial verunreinigungen können (produktionsspezifische
Verunreinigungen). Dies können somit sein: |
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Verunreinigungen durch Pflanzen, die beim Anbau die Kulturen verunreinigen und bei der
(maschinellen) Ernte mit in das Drogenmaterial gelangen |
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Verunreinigungen durch Pflanzen, die den Stammpflanzen anhaften und beim Sammeln
unzureichend entfernt wurden |
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mineralische Verunreinigungen (z. B. Sand, Steine insbesondere bei Wurzeln und
Rhizomen) |
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andere Pflanzenteile |
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tote Insekten |
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Als weitere Verunreinigungen kommen in Frage: |
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echte Verfälschungen (insbesondere möglich, wenn Drogencharge ein Verschnitt vieler
Einzelchargen darstellt) |
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Schönungsmittel |
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verdorbene Drogenteile (Braunfärbung, Schimmel) |
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Wasser |
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©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de |